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Vereinigungssatzung

Die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd und der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten haben in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 7. Juni 2005 ihre vorangegangenen Einzelbeschlüsse bekräftigt (siehe Protokoll der gemeinsamen Gemeindekirchenratssitzung vom 7. Juni 2005), beide Kirchengemeinden als gleichwertige Partner zu vereinigen und dazu nachstehende Vereinigungssatzung beschlossen:

1.
Die Evangelische Kreuzgemeinde Dessau-Süd und die Evangelische Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten werden mit Wirkung vom 1. Juli 2005 zu einer Kirchengemeinde vereinigt. Diese führt den Namen "Evangelische Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz".

2.
Die neue Evangelische Kirchengemeinde "Evangelische Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz" ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd und der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten. Als Siegel gilt übergangsweise bis zur Fertigstellung eines neuen Siegels das Siegel der Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd.

3.
Die Mitglieder beider Gemeindekirchenräte bleiben bis zur nächsten Wahl am 9.Oktober 2005 im Amt. Es werden zwei Wahlbezirke gebildet. In jedem Wahlbezirk werden sieben Gemeindemitglieder für einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat gewählt. Sie wählen einen Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.

4.
Beide Kirchengemeinden reichen eine Vermögens- und Inventaraufstellung mit Stand 30. Juni 2005 als Anlage zu dieser Vereinigungssatzung bis zum 1. Juli 2005 ein. Diese Aufstellungen werden im Gemeindebüro des Pfarrhauses in Dessau-Törten aufbewahrt.

5.
Die Kirchenkassen der Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd und der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten werden zum 1. Januar 2006 zusammengelegt. Es wird beginnend mit dem Haushaltsplan 2006 ein gemeinsamer Haushaltsplan aufgestellt.

6.
Die Evangelische Kindertagesstätte der Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd bleibt als Einrichtung und Sondervermögen bestehen. Für die Erhaltung ist die vereinigte Kirchengemeinde zuständig.

7.
Der Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten bleibt als Einrichtung und Sondervermögen bestehen. Für die Erhaltung ist die vereinigte Kirchengemeinde zuständig.

8.
Die Vereinigungssatzung bedarf der Genehmigung durch den Landeskirchenrat; mit dem Datum der Genehmigung wird die Vereinigungssatzung verbindlich. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.


Dessau, den 7. Juni 2005



Vorsitzender des
Gemeindekirchenrates der
Evangelischen Kreuzgemeinde
Dessau-Süd
Dessau, den 7. Juni 2005



Vorsitzender des
Gemeindekirchenrates der
Evangelischen Kirchengemeinde
St. Peter - Dessau-Törten




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