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Gemeindeordnung
der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz Dessau
Aufgrund der Satzung über die Vereinigung der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter Dessau-Törten und der Kreuzgemeinde Dessau-Süd haben die Gemeindekirchenräte beider Gemeinden in Einzelberatungen nachstehende Gemeindeordnung erarbeitet und auf einer gemeinsamen Sitzung beschlossen.
Präambel
Die vorliegende Gemeindeordnung entstand, um das Gemeindeleben nach der Vereinigung der beiden Gemeinden in Törten und Dessau Süd zur Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz möglichst umfassend zu regeln.
Die Vereinigung war zunächst eine Reaktion auf die kleiner werdende Zahl der hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche. Wir verstehen sie aber zugleich auch als Chance, dass die Gemeinde innerlich und äußerlich wächst, indem die vielfältigen Gaben und Begabungen ihrer Mitglieder zum Tragen kommen. Die Gemeindeordnung soll dabei helfen, dass aus den beiden ehemalig selbständigen Gemeinden eine neue Gemeinde und Gemeinschaft erwächst, durch die der seelsorgerliche wie der missionarische Auftrag der Kirche weiterhin wahrgenommen wird.
Wie alle Ordnungen des kirchlichen Lebens hat diese Gemeindeordnung dienenden Charakter, sie ist stets vorläufig und fragmentarisch. Sie muss auf neue Herausforderungen überprüfbar sein und sich jeweils neu an der Auslegung des biblischen Auftrags orientieren.
A Gemeindekirchenrat
- Durch Wahl der jeweils gleichen Anzahl von je 7 Ältesten in den beiden Gemeindebezirken, der ehemaligen Evangelischen Kreuzgemeinde Dessau-Süd und der ehemaligen Evangelischen Kirchgemeinde St. Peter Dessau-Törten, wird der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz in der ersten Wahlperiode paritätisch zusammengesetzt sein.
- Der Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Einer von beiden soll Pfarrer sein. Beide und ein weiteres gewähltes Mitglied des Gemeindekirchenrates bilden den Vorstand. Dabei müssen außer dem Pfarrer beide Gemeindebezirke im Vorstand vertreten sein.
- Der Gemeindekirchenrat trägt im Rahmen der Kirchenverfassung die Gesamtverantwortung für den Dienst der Kirchengemeinde. Er kann nach Maßgabe dieser Ordnung Aufgaben auf Beiräte und Ausschüsse übertragen.
- Der Gemeindekirchenrat stimmt die Arbeit der Beiräte und Ausschüsse aufeinander ab und kann für sie allgemeine Richtlinien und Grundsätze aufstellen. Er kann - auch für den Einzelfall - die Entscheidung an sich ziehen und kann Beschlüsse dieser Gremien mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder aufheben oder ändern.
- Die Sitzungen des Gemeindekirchenrates werden vom Vorstand vorbereitet und finden im Wechsel in beiden Gemeindebezirken statt.
- Die Arbeit des Gemeindekirchenrats regelt eine Geschäftsordnung, die sich der neue Gemeindekirchenrat gibt.
B Dienstbesprechungen
Es finden regelmäßig Dienstbesprechungen der verantwortlichen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt.
C Pfarramtliche Dienste und Gemeindearbeit
- Die Pfarramtsführung obliegt der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer.
- Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus Törten, eine Außenstelle mit festen Öffnungszeiten befindet sich in der Kreuzkirche.
- Gottesdienste werden in den beiden Kirchen zu den bisher üblichen Zeiten gefeiert. Davon abweichend finden nach Plan gemeinsame Gottesdienste im Wechsel in der Kreuzkirche oder in der Törtener Kirche statt. Der Gemeindekirchenrat organisiert dann einen Fahrdienst. Die Planung der Gottesdienste erfolgt in der Dienstbesprechung, die Organisation liegt in der Verantwortung der Pfarrerin bzw. des Pfarrers.
- Die Gottesdienstordnung bleibt in beiden Gemeindebezirken bis auf weiteres unverändert. Ziel ist jedoch eine einheitliche liturgische Ordnung für beide Gemeindebezirke zu erarbeiten.
- Die Kirchenmusik für den Gottesdienst wird von den Verantwortlichen in den Gemeindebezirken und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer organisiert. Der Kirchenchor gestaltet in beiden Gemeindebezirken Gottesdienste mit aus.
- Die Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl ist in den Gemeindebezirken bisher unterschiedlich geregelt. In St. Peter dürfen Kinder am Abendmahl teilnehmen, in der Kreuzkirche kommen Kinder mit zum Tisch des Herrn und werden gesegnet. Der Gemeindekirchenrat soll in Verbindung mit dem zur Unterweisung Beauftragten auf eine einheitliche Regelung hinwirken. Die Gemeinde ist vor dem Beschluss darüber zu informieren.
- Die Arbeit mit Kindern findet in der Kreuzkirche statt. Die Verantwortung für die Organisation liegt in den Händen des Gemeindekirchenrates.
- Die Konfirmandenarbeit findet nach Absprache mit den Beteiligten in der Kreuzkirche oder in St. Peter statt.
- Die Arbeit mit Jugendlichen erfolgt in St. Peter. Dort trifft sich eine gemeinsame Junge Gemeinde. Der Gospelchor trifft sich weiterhin regelmäßig in der Kreuzkirche.
- Die Frauenkreise und Seniorenkreise finden in beiden Gemeindebezirken statt. Der Diakoniekreis der Kreuzkirche und der Besuchsdienstkreis von St. Peter organisieren den Besuchsdienst in den jeweiligen Gemeindebezirken. Der Gemeindekirchenrat kann Gemeindeglieder mit der ehrenamtlichen Leitung dieser Kreise beauftragen.
Die übrigen Gemeindekreise in beiden Gemeindebezirken bestehen weiter. Neue Kreise sollten nach Möglichkeit für die gesamte Gemeinde organisiert werden.
- Die ökumenische Zusammenarbeit in der Region Dessau-Süd wird als besondere wichtige Gemeindeaufgabe angesehen und weitergeführt. Der Gemeindekirchenrat beauftragt Vertreter der Gemeinde, an den Ökumenebesprechungen der Region teilzunehmen.
- Es bestehen zurzeit Gemeindepartnerschaften zur Friedenskirchgemeinde in Ludwigshafen, zur Reformierten Gemeinde in Rijnsburg / Niederlande und zur Vereinigten Reformierten Kirche (URC) in Banstead / Großbritannien, die weitergeführt werden sollen. Die Verantwortung obliegt dem Gemeindekirchenrat.
- Feste werden im Wechsel in beiden Gemeindebezirken gemeinsam gefeiert. Ortsgebundene Feste, z.B. das Kindergartenfest in der Kreuzkirche und der Waldgottesdienst im Törtener Forst, sind davon ausgenommen.
- Die Evangelische Kindertagesstätte wird in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde St. Peter und Kreuz geführt. Die Geschäftsführung hat die Pfarrerin oder der Pfarrer als Vorsteher. Ihm obliegt auch die religionspädagogische Begleitung. Es ist darauf zu achten, dass die Kindertagesstätte und die Kirchengemeinde eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten.
- Ehrenamtliche Tätigkeit ist in der Gemeinde besonders zu fördern.
- Für Land und Pachten sowie für die Pflichten als Vermieter ist der Gemeindekirchenrat verantwortlich. Zur Erledigung der sich daraus ergebenden Aufgaben benennt er bevollmächtigte Vertreter.
D Öffentlichkeitsarbeit
- Der Gemeindekirchenrat bildet einen Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit.
- Es gibt einen Gemeindeboten, der jeden zweiten Monat erscheint und in der Gemeinde verteilt wird.
- An beiden Gemeindestandorten gibt es Schaukästen. Dort wird der aktuelle Gemeindebote ausgehängt und auf besondere Gemeindeveranstaltungen hingewiesen.
- Die Gemeinde betreibt die Homepage: www.stpeter-kreuz.de
E Beiräte und Ausschüsse
- Vom Gemeindekirchenrat werden für beide Gemeindebezirke Beiräte berufen, die dessen Arbeit unterstützen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass die bisher in beiden Gemeinden geleisteten Dienste untereinander abgestimmt und auch weiterhin in den Gemeindebezirken angeboten werden können.
- Die ebenfalls zu berufenden Ausschüsse sollen in gleicher Weise bestimmte Aufgabenbereiche für die gesamte Kirchengemeinde selbständig erfüllen bzw. Entscheidungen des Gemeindekirchenrates vorbereiten. Die Ausschüsse sollen wie der Gemeindekirchenrat in der ersten Wahlperiode paritätisch aus Mitgliedern beider Gemeindebezirke bestehen.
- In die Beiräte und Ausschüsse können neben Mitglieder des Gemeindekirchenrates auch weitere Sachkundige berufen werden, die in der Regel Gemeindeglieder sein sollen. Der Vorsitz wird von einem Mitglied des Gemeindekirchenrates ausgeübt.
- Der Gemeindekirchenrat überträgt den Beiräten und Ausschüssen gemäß § 8 der Kirchlichen Verwaltungsordnung die Bewirtschaftung finanzieller Mittel in einem Umfang, der höchstens den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz erreichen darf.
- Es werden die nachfolgenden Ausschüsse gebildet:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Ausschuss für Liturgie, Gottesdienst und Gemeindeaufbau
- Kindergartenausschuss
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Bauausschuss
- Ökumene- und Partnerschaftsausschuss
- Friedhofsausschuss
Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.
F. Schlussbestimmung
- Die Gemeindeordnung kann, wenn es erforderlich ist, durch einen Beschluss des Gemeindekirchenrats verändert werden. Dafür ist die Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder notwendig.
- Sie tritt zum 01.07.2005 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch den Landeskirchenrat.
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